JEEP PATRIOT 2020 Betriebsanleitung (in German)

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Gesamtgewicht des AnhängersDas Gesamtgewicht umfasst das Eigengewicht
des Anhängers sowie sämtliche Zuladung,
Betriebsmittel und Ausrüstung (ständig oder vo-
rübergehend), die sich in oder am beladenen
und einsatzbereiten Anhänger befinden. Die
empfohlene Methode zur Ermittlung des Gesamt-
gewichts besteht darin, den voll beladenen An-
hänger auf einer Fahrzeugwaage zu wiegen. Die
Tragfähigkeit der Waage muss über dem Ge-
samtgewicht des Anhängers liegen.
Maximal zulässiges kombiniertes
Gesamtgewicht
Das maximal zulässige kombinierte Gesamtge-
wicht ist das maximal zulässige Gewicht Ihres
Fahrzeugs und Anhängers, wenn beide zu-
sammen gewogen werden.
HINWEIS:
Das maximal zulässige kombinierte Gesamt-
gewicht berücksichtigt den Fahrer mit ei-
nem Gewicht von 68 kg (150 lbs.).
Zulässige Achslast
Die zulässige Achslast ist die maximale Trag-
fähigkeit der Vorder- und Hinterachse. Verteilen
Sie die Ladung gleichmäßig auf die Vorder- undHinterachse. Achten Sie darauf, die zulässige
Achslast für die Vorder- und Hinterachse nicht
zu überschreiten.
WARNHINWEISE!
Achten Sie unbedingt darauf, die zulässige
Achslast für die Vorder- und Hinterachse nicht
zu überschreiten. Die Überschreitung dieser
Achslasten kann gefährliche Fahrsituationen
verursachen. Sie können möglicherweise die
Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und
einen Unfall verursachen.
Anhängerstützlast
Die Anhängerstützlast ist das Gewicht, mit dem
der Anhänger auf der Anhängerkupplung liegt.
In den meisten Fällen liegt es nicht unter 5 %
oder mehr als 10 % über der Anhängerlast. Die
tatsächliche Stützlast darf weder die maximal
zulässige Stützlast der Anhängevorrichtung
noch die maximal zulässige Last der Anhän-
gerstütze überschreiten, wobei der niedrigere
Wert verbindlich ist. Sie darf nicht weniger als
4 % der Anhängerlast und nicht weniger 25 kg
(55 lbs) betragen. Die Anhängerstützlast muss
als Teil der Fahrzeug- und der Achslast be-
trachtet werden.
WARNHINWEISE!
Eine unsachgemäß angebrachte Anhänge-
vorrichtung kann Handling, Fahrstabilität und
Bremsleistung beeinträchtigen und zu einem
Unfall führen. Weitere Informationen erhalten
Sie vom Hersteller des Anhängers und der
Anhängevorrichtung oder von einem seriösen
Anhänger-/Caravanhändler.
Frontbereich
Der Frontbereich ist die maximale Höhe multi-
pliziert mit der maximalen Breite der Vorder-
seite eines Anhängers.
Befestigung eines
Bremssicherungskabels
Die EU-Vorschriften für Anhänger mit Bremsan-
lage bis zu einem Gewicht von 3.500 kg
(7.700 lbs) verlangen die Ausrüstung des An-
hängers mit einer zweiten Kupplung oder ei-
nem Bremssicherungskabel (Abreißseil).
Zur Befestigung eines normalen Bremssiche-
rungskabels wird der eingestanzte Schlitz an
der Seitenwand der Kugelkopfaufnahme emp-
fohlen.
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Mit Befestigungspunkt
•Bei einer abnehmbaren Anhängekupplung
wird das Sicherungskabel durch den Befes-
tigungspunkt geführt und dann in sich selbst
eingehakt.•Bei einer fest montierten Anhängekupplung
kann das Kabel direkt an dem dafür vorge-
sehenen Punkt eingehängt werden. Diese
Methode bedarf einer speziellen Zulassung
durch den Hersteller, da die Öse möglicher-
weise für diese Art der Befestigung nicht
stark genug ausgelegt ist.Ohne Befestigungspunkte
•Bei abnehmbaren Anhängekupplungen sind
die Empfehlungen des Herstellers oder des
Händlers zu befolgen.
Schlaufenbefestigung an abnehmbarer
Anhängekupplung
Eingehängtes Kabel an fest montierter
Anhängekupplung
Am Kugelkopf einer abnehmbaren Kupplung
eingehängtes Kabel
198

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•Führen Sie das Kabel bei einer fest montier-
ten Anhängekupplung um den Kugelkopf-
hals. Befestigen Sie das Kabel bei dieser
Methode mit nur einer Schlaufe.
Maximal zulässige Gewichte des AnhängersDie folgende Tabelle enthält die maximal zulässigen Anhängergewichte für den vorgegebenen Antriebsstrang.
Motor/Getriebe Maximal zulässiges Gesamtge-
wicht des Anhängers - unge-
bremstMaximal zulässiges Gesamtgewicht
des Anhängers - gebremstMax. Anhängerstützlast
(siehe Hinweis 1)
2.4L-Motor Automatik-/
Schaltgetriebe450 kg (1.000 lbs) 1.500 kg (3.300 lbs) 75 kg (165 lbs)
2.2L-Dieselmotor/
Schaltgetriebe450 kg (1.000 lbs) 1.500 kg (3.300 lbs) 100 kg (220 lbs)
HINWEIS: Die Höchstgeschwindigkeit im Anhängerbetrieb ist auf 100 km/h (62 mph) beschränkt, außer wenn nationale Vorschriften eine
geringere Geschwindigkeit vorschreiben.
Am Kugelkopf einer fest montierten Kupplung
eingehängtes Kabel
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Hinweis 1: Die Anhängerstützlast ist als Teil des
kombinierten Gewichts aus Passagieren und
Zuladung zu betrachten und darf das auf der
Sicherheitsplakette angegebene Gewicht kei-
nesfalls überschreiten.
Anhängergewicht und
Anhängerstützlast
Wird ein Anhänger so beladen, dass sich das
größte Gewicht auf den Rädern oder im hinte-
ren Bereich befindet, kann dies zuheftigen
Schaukelbewegungen und in der Folge zum
Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug-
Anhänger-Gespann führen. Das Versäumnis,
das größte Gewicht im vorderen Bereich des
Anhängers zu verstauen, ist die Ursache für
viele Unfälle bei Anhängerbetrieb.
Überschreiten Sie keinesfalls die an der Anhän-
gevorrichtung angegebene maximale Stütz-
last.
Beachten Sie bei der Berechnung des Ge-
wichts auf der Fahrzeug-Hinterachse folgende
Punkte:
•Die Stützlast des Anhängers.•Das Gewicht der gesamten übrigen Zula-
dung oder Ausrüstung im Fahrzeug oder
gegebenenfalls auf einem Dachgepäckträ-
ger.
•Das Gewicht des Fahrers und aller Insassen.
HINWEIS:
Bedenken Sie, dass das Gewicht Ihres Fahr-
zeugs sich durch alle Gegenstände im oder
auf dem Anhänger erhöht. Sämtliches Zube-
hör, das im Werk oder vom Händler einge-
baut wurde, ist ebenfalls bei der Gesamtlast
Ihres Fahrzeugs zu berücksichtigen. Siehe
das maximal zulässige Gesamtgewicht aus
Insassen und Zuladung, das auf der Sicher-
heitsplakette an der Fahrertürsäule angege-
ben ist.
Anforderungen für den
Anhängerbetrieb
Um ein ordnungsgemäßes Einfahren der An-
triebsstrangbauteile Ihres neuen Fahrzeugs si-
cherzustellen, empfehlen wir Ihnen, die folgen-
den Punkte zu beachten:
ACHTUNG!
•Während der ersten 805 km (500 Meilen)
ist jeglicher Anhängerbetrieb mit dem
neuen Fahrzeug zu unterlassen. Der Mo-
tor, die Achse oder die anderen Teile könn-
ten beschädigt werden.
•Beim anschließenden Anhängerbetrieb
darf während der ersten 805 km (500 Mei-
len) eine Geschwindigkeit von 80 km/h
(50 mph) nicht überschritten werden und
ein Anfahren mit Vollgas ist zu vermeiden.
Auf diese Weise wird ein ordnungsgemä-
ßes Einfahren des Motors und anderer
Teile bei der schwereren Last erleichtert.
WARNHINWEISE!
Nicht angemessener Anhängerbetrieb kann
einen Unfall mit verletzten Personen zur
Folge haben. Halten Sie sich an diese Richt-
linien, um einen möglichst sicheren Anhän-
gerbetrieb sicherzustellen:
(Fortsetzung)
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WARNHINWEISE!(Fortsetzung)
•Stellen Sie sicher, dass die Ladung sicher
im Anhänger verstaut ist und während der
Fahrt nicht verrutschen kann. Ladung in
einem Anhänger, die nicht fest und sicher
verstaut ist, kann in Bewegung geraten und
schwer zu kontrollierende Schwankungen
des Anhängers verursachen. Sie können
möglicherweise die Kontrolle über Ihr Fahr-
zeug verlieren und einen Unfall verursa-
chen!
•Die gesamte Anhängevorrichtung muss
fachgerecht an Ihrem Fahrzeug eingebaut
werden.
•Fahrzeug und Anhänger bei Anhän-
gerbetrieb nicht überladen. Überladung
kann zum Verlust der Kontrolle über Fahr-
zeug und Anhänger führen sowie mangel-
hafte Leistung oder Schäden an Bremsan-
lage, Achsen, Motor, Getriebe, Lenkung,
Radaufhängung, Karosseriestruktur oder
Reifen verursachen.
(Fortsetzung)WARNHINWEISE!(Fortsetzung)
•Sicherheitsketten zwischen Fahrzeug und
Anhänger sind stets zu verwenden. Die
Ketten immer am Rahmen oder Abschlepp-
haken des Fahrzeugs befestigen. Die Ket-
ten unter der Anhängerstütze über Kreuz
führen und dabei genug Spiel für Kurven-
fahrten lassen.
•Das Fahrzeug mit Anhänger nicht auf Stei-
gungen bzw. Gefällen parken. Vor dem
Verlassen des Fahrzeugs die Feststell-
bremse anziehen. Wählhebel von Automa-
tikgetriebe in Parkstellung P schalten. An-
hängerräder stets mit Keilen blockieren.
•Das kombinierte zulässige Gesamtgewicht
darf nicht überschritten werden.
•Das Gesamtgewicht muss zwischen
Zugfahrzeug und Anhänger so verteilt
werden, dass die folgenden vier Werte
nicht überschritten werden:
1. Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahr-
zeugs
(Fortsetzung)WARNHINWEISE!(Fortsetzung)
2. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers
3. Zulässige Achslast
4. Zulässige Stützlast der verwendeten An-
hängevorrichtung.
Anforderungen für den Anhängerbetrieb –
Reifen
Hängerbetrieb bei montiertem Notrad ist
nicht zulässig.
Der korrekte Reifendruck ist Voraussetzung
für einen sicheren und komfortablen Betrieb
des Fahrzeugs. Herstellung des korrekten
Reifendrucks sieheReifen – Allgemeine In-
formationeninStart und Betrieb.
Die Reifen des Anhängers sind vor dessen
Verwendung auf korrekten Luftdruck zu prü-
fen.
Die Reifen sind zudem auf Verschleiß oder
sichtbare Schäden zu überprüfen. Korrekte
Sichtprüfung siehe unterReifen – Allge-
meine InformationeninStart und Betrieb.
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Reifenwechsel sieheReifen – Allgemeine
InformationeninStart und Betrieb. Die
Montage von Reifen mit einer höheren Trag-
fähigkeit hat keinen Einfluss auf das zuläs-
sige Gesamtgewicht und die zulässigen
Achslasten des Fahrzeugs.
Anforderungen für den Anhängerbetrieb –
Anhänger-Bremsanlage
Die hydraulische Bremsanlage oder Unter-
druckanlage Ihres Fahrzeugsnichtmit der
des Anhängers verbinden. Dies kann eine
unzureichende Bremsleistung und mögli-
cherweise einen Unfall mit Verletzungsge-
fahr verursachen.
Beim Ziehen eines Anhängers mit hydrau-
lisch betätigter Bremsanlage ist ein elektro-
nischer Bremsregler nicht erforderlich.
Eine Bremsanlage wird für Anhänger ab
450 kg (1.000 lbs) empfohlen und ist bei
einem Gewicht über 750 kg (1.653 lbs) vor-
geschrieben.ACHTUNG!
Wiegt der Anhänger mit Zuladung über 450 kg
(1.000 lbs), sollte er mit einer leistungsfähigen
Bremsanlage ausgestattet sein. Ist dies nicht
der Fall, verschleißen die Bremsbeläge des
Zugfahrzeugs schneller, der Kraftaufwand
zum Betätigen des Bremspedals ist höher und
der Bremsweg verlängert sich.
WARNHINWEISE!
•Die Anhängerbremsen nicht an die Hydrau-
likbremsleitungen Ihres Fahrzeugs an-
schließen. Dies kann zu einer Überlastung
und zum Ausfall der Bremsanlage führen.
Ihnen steht dann u. U. keine Bremsanlage
zur Verfügung und es besteht Unfallgefahr.
•Bei Anhängerbetrieb verlängert sich der
Bremsweg. Halten Sie beim Anhän-
gerbetrieb einen größeren Sicherheitsab-
stand zu vorausfahrenden Fahrzeugen.
Andernfalls besteht die Gefahr eines Auf-
fahrunfalls.Anforderungen für den Anhängerbetrieb -
Anhängerbeleuchtung und -verkabelung
Jeder Anhänger muss aus Gründen der Ver-
kehrssicherheit unabhängig von Größe und
Gewicht mit der vorgeschriebenen Beleuch-
tung (Bremslicht, Blinker usw.) ausgerüstet
sein.
Die Anhängevorrichtung kann einen 7-poligen
oder einen 13-poligen Kabelbaum beinhalten.
Verwenden Sie nur einen zugelassenen Kabel-
baum und Stecker.
HINWEIS:
Keine Kabel im Kabelbaum des Fahrzeugs
durchtrennen oder Spleißverbindungen zum
Kabelbaum herstellen.
Alle elektrischen Anschlüsse zum Fahrzeug
sind komplett vorhanden; der Kabelbaumste-
cker muss aber mit dem Anhängerstecker ge-
koppelt werden.
202

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Kontaktstift-
NummerFunktion Kabelfarbe
1 Blinker links Gelb
2 Nebel-
schluss-
leuchteBlau
3 Masse/
gemeinsamer
RückleiterWeiß
4 Blinker rechts Grün
Kontaktstift-
NummerFunktion Kabelfarbe
5 Standlicht
hinten rechts,
seitliche Be-
grenzungs-
leuchten und
hintere Kenn-
zeichenbe-
leuchtung.
b
Braun
6 Bremsleuch-
tenRot
7 Standlicht
hinten links,
seitliche Be-
grenzungs-
leuchten und
hintere Kenn-
zeichenbe-
leuchtung.
b
Schwarz
bDie hintere Kennzeichenbeleuchtung wird
so angeschlossen, dass kein gemeinsamer
Anschluss zu Pol 5 und 7 besteht.
Kontaktstift-
NummerFunktion Kabelfarbe
1 Blinker links Gelb
2 Nebel-
schluss-
leuchteBlau
3
aMasse/
gemeinsamer
Rückleiter für
Kontakte
(Pins) 1 und
2 und 4 bis 8Weiß
4 Blinker rechts Grün
7-poliger Stecker13-poliger Stecker
203

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Kontaktstift-
NummerFunktion Kabelfarbe
5 Standlicht
hinten rechts,
seitliche Be-
grenzungs-
leuchten und
hintere Kenn-
zeichenbe-
leuchtung.
b
Braun
6 Bremsleuch-
tenRot
7 Standlicht
hinten links,
seitliche Be-
grenzungs-
leuchten und
hintere Kenn-
zeichenbe-
leuchtung.
b
Schwarz
8 Rückfahr-
leuchtenRot/Schwarz
9 Dauerstrom
(+12V)Braun/Weiß
Kontaktstift-
NummerFunktion Kabelfarbe
10 Stromversor-
gung über
Zündschalter
(+12V)Rot
11
aRückleiter für
Kontakt (Pin)
10Weiß
12 Reserve für
zukünftige
BelegungRot/Blau
13
aRückleiter für
Kontakt (Pin)
9Weiß
Hinweis: Die Belegung von Kontakt 12
wurde geändert vonCodierung für gekop-
pelte AnhängerzuReserve für zukünftige
Belegung.
aFür die drei Rückleiterkreise besteht im
Anhänger kein elektrischer Anschluss.
bDie hintere Kennzeichenbeleuchtung wird
so angeschlossen, dass kein gemeinsamer
Anschluss zu Pol 5 und 7 besteht.
Tipps zum AnhängerbetriebÜben Sie vor Fahrtantritt auf wenig befahrenen
Straßen das Wenden, Anhalten und Zurückset-
zen des Gespanns.
Wird ein Anhänger mit einem Fahrzeug mit
Schaltgetriebe gezogen, muss stets im ersten
Gang angefahren werden, um übermäßigen
Kupplungsschlupf zu vermeiden.
Tempomat – Je nach Ausstattung
Verwenden Sie diese nicht in hügeligem
Gelände oder bei hoher Zuladung.
Fällt die Geschwindigkeit mehr als 16 km/h
ab (10 mph), schalten Sie die Geschwindig-
keitsreglung aus, bis die Streckenbedingun-
gen die Verwendung wieder zulassen.
Der Tempomat eignet sich bei Anhän-
gerbetrieb besonders auf ebenen Strecken
und bei geringer Zuladung, um Kraftstoff zu
sparen.
204

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Kühlsystem
Um die Gefahr einer Überhitzung von Motor
und Getriebe zu verringern, folgende Empfeh-
lungen beachten:
Stadtverkehr
Bei kurzen Anhaltephasen das Getriebe in den
LEERLAUF schalten und die Leerlaufdrehzahl
des Motors erhöhen.
Überlandfahrt
Geschwindigkeit verringern.
Klimaanlage
Zeitweise ausschalten.
Befestigungspunkte für
Anhängerkupplung
Für den sicheren und effizienten Einsatz Ihres
Fahrzeugs zum Ziehen eines Anhängers ist
eine besondere Ausstattung erforderlich. Die
Anhängerkupplung ist an den dafür vorge-
sehenen Befestigungspunkten am Fahrzeu-
grahmen zu montieren. Die genaue Lage die-
ser Befestigungspunkte ist der folgenden
Abbildung zu entnehmen. Für einen sicheren
Anhängerbetrieb ist zusätzlich die Ausrüstung
mit folgenden Vorrichtungen nötig oder wird
dringend empfohlen: Schutzvorrichtung gegenein Ausscheren des Anhängers (Stabilisator)
und Anhängerbremsanlage, Anhängeraus-
gleichsvorrichtung und Caravan-Außenspie-
gel.
Befestigungspunkte für Anhängerkupp-
lung und Überhangabmessungen
A (Befestigungsboh-
rungen an der Unter-
seite und Seite des
Rahmens)427,42 mm (17 Zoll)
B (je nach Anhänger
unterschiedlich)942 mm (37 Zoll)
C 522 mm (21 Zoll)
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SCHLEPPEN IM FREIZEITBEREICH (HINTER EINEM WOHNMOBIL USW.)
Bedingung für Abschleppen KEINES der vier Räder hat
BodenkontaktSchaltgetriebe Automatikgetriebe
Abschleppen mit allen vier
Rädern auf dem BodenKeine
•Getriebe in Stellung NEUTRAL
•Schlüssel in Stellung ACC (Zusatzverbraucher)Nein
Abschleppen mit zweirädri-
gem NachläuferVornNeinOK(Nur für Fahrzeuge mit Vorderrad-
antrieb)
HintenNein Nein
Auf AnhängerAlleOK OK
ACHTUNG!
•Fahrzeuge mit Automatikgetriebe dürfen
nicht mit allen vier Rädern auf dem Boden
abgeschleppt werden. Es kommt sonst zu
Schäden im Antriebsstrang. Falls diese
Fahrzeuge geschleppt werden müssen, ist
sicherzustellen, dass keines der Antriebs-
räder den Boden berührt.
(Fortsetzung)ACHTUNG!(Fortsetzung)
•Auf keinen Fall einen Nachläufer für die
Vorderräder oder für die Hinterräder ver-
wenden! Beim Langstrecken-
Schleppbetrieb kann es bei Verwendung
eines Nachläufers für die Vorderräder oder
für die Hinterräder zu internen Schäden am
Getriebe oder am Verteilergetriebe kom-
men!
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