Biodiesel (außer Deutschland)
Eine handelsübliche
Dieselbeimischung von bis zu max.
7% Biodiesel, allgemein "B7-Diesel"
genannt, kann für Ihr Fahrzeug
verwendet werden, wenn der
Biodiesel dem Standard EN 14214
oder einem gleichwertigen Standard
entspricht. (EN steht für
"Europäische Norm"). Die
Verwendung von Biokraftstoffen mit
einem Anteil von mehr als 7%
Biodiesel, der aus Raps-Methylester
(RME), Fettsäure-Methylester
(FAME) oder pflanzlichem
Methylester (VME) gewonnen wurde,
als auch das Zumischen von über
7% Biodiesel zum Dieselkraftstoff
führt zu erhöhtem Verschleiß oder
zur Beschädigung des Motors und
des Kraftstoffsystems.
Die Instandsetzung oder der
Austausch von Komponenten, die
aufgrund der Verwendung nicht
zugelassener Kraftstoffe Verschleiß
oder Beschädigungen aufweisen,
unterliegt nicht der
Herstellergarantie.• Dieses Fahrzeug darf nicht
verändert werden. Veränderungen
an Ihrem Fahrzeug können sich
auf dessen Leistung, Sicherheit
oder Haltbarkeit auswirken und
darüber hinaus einen Verstoß
gegen gesetzliche Sicherheits-
und Abgasvorschriften darstellen.
Außerdem werden aus
Veränderungen am Fahrzeug
resultierende Schäden und
Leistungsprobleme möglicher-
weise nicht von der Garantie
abgedeckt.
• Das Verwenden von nicht
zulässigen elektrischen Geräten
kann zu einem anormalen Betrieb
des Fahrzeugs, Beschädigung der
Verkabelung, Entladung der
Batterie und Brandentwicklung
führen. Verwenden Sie zum Schutz
Ihrer eigenen Sicherheit keine
unzulässigen elektrischen Geräte.
F12
Einleitung
•Verwenden Sie niemals
Kraftstoff, weder
Dieselkraftstoff noch B7-
Biodiesel, der nicht den
aktuell gültigen
Spezifikationen der
Mineralölindustrie entspricht.
•Verwenden Sie niemals
Kraftstoffzusätze oder verän-
derte Kraftstoffsorten, die
vom Fahrzeughersteller nicht
empfohlen oder freigegeben
wurden.
ACHTUNG
VERÄNDERUNGEN AM
FAHRZEUG