FEHLERSUCHANLEITUNG
W
Wenn die Kraftstoffanlage geprüft
wird, niemals rauchen und keine
Funken und offenes Feuer in der
Nähe dulden.
Kraftstoffrohr abnehmen
Prüfen, ob Benzin im
Kraftstofftank ist
Kickstarterhebel
durchtreten, um
festzustellen, ob
Verdichtung vorhanden ist
Kerze herausnehmen
und Elektroden prüfen
Kraftstoff
vorhanden
Wenig
Kraftstoff
vorhanden
Absperrhahn auf
,,ON” drehen
Kein
Kraftstoff
Keine Verdichtung Verdichtung vorhanden
1. Kraftstoff
Nass
2. Verdichtung
Trocken
3. Zündung
Wasser oder
Schmutz im Benzin
Kraftstoff einfüllen
Kraftstofffluss überprüfen
Filterelement und
Kraftstofftank reinigen
Kein
BenzinAbsperrhahn
verstopft
Motor wieder
starten
Verdichtung normal
In Yamaha-Werkstatt prüfen lassen
Mit trockenem Lappen
sauber wischen
Kerzenstecker
aufstecken und
am Fahrgestell
an Masse legenSchalter einschalten
und kräftig durchtreten
Zündfunke
gutZündeinrichtung
normal
Zündfunke
schwach
Kein
Zündfunke
In Yamaha-Werkstatt
prüfen lassen
Elektrodenabstand
berichtigen oder
Kerze ersetzen Absperrhahn reinigen.
VERSCHIEDENES
FEHLERSUCHE
Obwohl Yamaha-Maschinen vor dem Versand
im Werk einer gründlichen Inspektion unter-
worfen werden, können während des Betrie-
bes Störungen auftreten. Sollte dieser Fall
eintreten, so prüfen Sie die Maschine nach den
in der nachstehenden Fehlersuchübersicht an-
gegebenen Verfahren. Falls Instandsetzungsar-
beiten erforderlich sind, wenden Sie sich bitte
an Ihren Yamaha-Fachhändler.
Die erfahrenen Mechaniker Ihres Yamaha-
Fachhändlers bieten Ihnen einen ausgezeich-
neten Kundendienst. Als Austauschteile sind
nur Original-Yamaha-Ersatzteile zu verwenden.
Nachgeahmte Teile haben eine ähnliche Form,
sind aber oft in der Materialqualität und der Ver-
arbeitung unterlegen, infolgedessen ist ihre Le-
bensdauer herabgesetzt, und es können teurere
Reparaturen notwendig werden.
Fehler in der Kraftstoff-, Verdichtungs- oder
Zündeinrichtung können schwieriges Ansprin-
gen oder Leistungsverlust beim Fahren verur-
sachen. In der Fehlersuchübersicht sind
schnelle und einfache Verfahren zur Prüfung
dieser Einrichtungen enthalten.
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