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Fahrbetrieb
6Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder Anzeige der
Geschwindigkeit
in Verbindung mit den zusätzlichen
Verkehrsschildern
Geschwindigkeitsbe- grenzung für
Fahrzeuge mit
einem zulässigen
Gesamtgewicht oder
einem max. zulässigen
Gesamtzuggewicht mit Anhänger von unter 3,5 Tonnen
90 km/h (zum Beispiel)
Geschwindigkeitsbe-
grenzung bei Schnee Beispiel:
Bei Außentemperaturen unter 3°C:
30
km/h (zum Beispiel)mit Symbol
„Schneeflocke“
Geschwindigkeitsbe- grenzung zu bestimmten
Tageszeiten Beispiel:
30 km/h (zum Beispiel)
mit Symbol „Uhr“
Um aktuelle Informationen über die Geschwindigkeitsbegrenzung aus dem
Navigationssystem zu erhalten, müssen die
Karten des Navigationssystems regelmäßig
aktualisiert werden.
Die Einheit für die Geschwindigkeitsbegrenzung (km/h oder
mph) ist abhängig von dem Land, in dem Sie
fahren.
Dies muss bei der Einhaltung der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt werden.
Damit das System richtig funktioniert,
muss, wenn Sie das Land wechseln,
die Geschwindigkeitseinheit auf dem
Kombiinstrument derjenigen des Landes, in dem
Sie sich befinden, entsprechen.
Die automatische Erkennung von Verkehrsschildern ist eine Fahrhilfe; die
Geschwindigkeitsbegrenzungen werden nicht
immer korrekt angezeigt.
Die auf den Verkehrsschildern angegebenen
Geschwindigkeiten haben grundsätzlich Vorrang
vor den Anzeigen des Systems.
Das System wurde so entwickelt, dass es
Verkehrsschilder erkennt, die dem Wiener
Übereinkommen über den Straßenverkehr
entsprechen.
Spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie zum Beispiel solche für LKW, werden
nicht angezeigt.
Die Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung
auf dem Kombiinstrument wird aktualisiert,
sobald Sie an einem Verkehrsschild mit
Geschwindigkeitsbegrenzung für
Fahrzeuge
(Personenkraftwagen) vorbeifahren.
Aktivierung/Deaktivierung
Standardmäßig wird das System bei jedem Start
automatisch aktiviert.
Wird in der Anwendung ADAS auf dem Touchscreen konfiguriert.
Anzeigen auf dem Kombiinstrument
1. Anzeige der erfassten
Geschwindigkeitsbegrenzung
oder
2. Ende der Anzeige der
Geschwindigkeitsbegrenzung