JEEP GRAND CHEROKEE 2015 Betriebsanleitung (in German)

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Wartungstabelle
Meilen oder verstrichene Zeit
(je nachdem, was zuerst eintritt):
12.500
25.000
37.500
50.000
62.500
75.000
87.500
100.000
112.500
125.000
137.500
150.000
Oder Monate: 12 24 36 48 60 72 84 96 108 120 132 144 Kilometer:
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
240.000
Wechseln Sie das Motoröl und den Ölfilter. X X X X X X X X X X X X
Füllen Sie den AdBlue®-Tank vollständig auf. X X X X X X X X X X X X
Setzen Sie die Räder um. X X X X X X X X X X X X
Einsatz Ihres Fahrzeugs unter einer der folgenden Bedin-
gungen: staubige Umgebung oder Geländebetrieb. Prüfen
Sie den Ansaugluftfilter des Motors, und ersetzen Sie ihn
falls notwendig. X X X X X X X X X X X X
Überprüfen Sie die Bremsbeläge, ersetzen Sie sie bei Be-
darf. X X X X X X X X X X X X
Überprüfen Sie die Auspuffanlage. X XXX X XX
Überprüfen Sie die Gleichlaufgelenke. XXX X XX
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Meilen oder verstrichene Zeit
(je nachdem, was zuerst eintritt):
12.500
25.000
37.500
50.000
62.500
75.000
87.500
100.000
112.500
125.000
137.500
150.000
Oder Monate: 12 24 36 48 60 72 84 96 108 120 132 144 Kilometer:
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
240.000
Überprüfen Sie die Vorderradaufhängung, Spurstangenen-
den und Manschettendichtungen, und tauschen Sie sie bei
Bedarf aus. X X X
XXX
Wechseln Sie die Bremsflüssigkeit alle 24 Monate, wenn
DOT 4-Bremsflüssigkeit verwendet wird. X
XX X XX
Überprüfen Sie den Flüssigkeitsstand an Vorder- und Hin-
terachse und wechseln Sie die Flüssigkeit bei Einsatz des
Fahrzeugs unter einer der folgenden Bedingungen: Betrieb
als Polizeifahrzeug oder Taxi, in einem Fuhrpark, im Ge-
lände oder bei häufigem Anhängerbetrieb. X
XX X XX
Tauschen Sie den Kraftstofffilter aus. XXX X XX
Stellen Sie bei Fahrzeugen mit vier Scheibenbremsen die
Feststellbremse ein. X
XX X XX
Ersetzen Sie den Ansaugluftfilter des Motors. XXX X XX
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Meilen oder verstrichene Zeit
(je nachdem, was zuerst eintritt):
12.500
25.000
37.500
50.000
62.500
75.000
87.500
100.000
112.500
125.000
137.500
150.000
Oder Monate: 12 24 36 48 60 72 84 96 108 120 132 144 Kilometer:
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
240.000
Ersetzen Sie den Luftfilter für Klimaanlage/
Fahrzeuginnenraum. X X X X X X X X X X X X
Tauschen Sie den bzw. die Antriebsriemen für Zusatzaggre-
gate aus. X
Spülen Sie nach 10 Jahren bzw. 240.000 km (150.000 Mei-
len) das Kühlsystem und ersetzen das Kühlmittel, je nach-
dem, was zuerst eintritt. X X
Überprüfen oder wechseln Sie die Flüssigkeit des Verteiler-
getriebes bei Einsatz des Fahrzeugs unter einer der folgen-
den Bedingungen: Einsatz als Polizeifahrzeug oder Taxi, in
einem Fuhrpark oder bei häufigem Anhängerbetrieb. X X X
Flüssigkeit des Verteilergetriebes wechseln. X X X
459

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WARNUNG!
Bei der Durchführung von Arbeiten an oder
in einem Kraftfahrzeug können Sie ernst-
haft verletzt werden. Führen Sie nur War-
tungsarbeiten durch, für die Sie über aus-
reichende Kenntnisse und das passende
Werkzeug verfügen. Wenn Sie bei der
Durchführung von Wartungsarbeiten Zwei-
fel an Ihren Fähigkeiten haben, lassen Sie
die Arbeiten von qualifiziertem Personal
durchführen.
 Andernfalls können Bauteile ausfallen,
und die Fahreigenschaften und Leistung
des Fahrzeugs können beeinträchtigt wer-
den. Dies kann einen Unfall verursachen.
460

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9
KUNDENDIENST
 HILFE – WENN SIE UNTERSTÜTZUNG BENÖTIGEN . . . . . . .464
ARGENTINIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .465
 AUSTRALIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .465
 ÖSTERREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .465
 KARIBIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466
 BELGIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466
 BOLIVIEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466
 BRASILIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .467
 BULGARIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .467
 CHILE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .467
 CHINA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .468
 KOLUMBIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .468
 COSTA RICA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .468
 KROATIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .469
 TSCHECHIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .469
 DÄNEMARK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .469
 DOMINIKANISCHE REPUBLIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .470
 ECUADOR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .470
 EL SALVADOR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .470
461

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ESTLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .471
 FINNLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .471
 FRANKREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .471
 DEUTSCHLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .472
 GRIECHENLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .472
 GUATEMALA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .472
 HONDURAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .473
 UNGARN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .473
 IRLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .473
 ITALIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .474
 LETTLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .474
 LITAUEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .474
 LUXEMBURG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475
 NIEDERLANDE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475
 NEUSEELAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475
 NORWEGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .476
 PANAMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .476
 PARAGUAY . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .476
 PERU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .477
 POLEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .477
 PORTUGAL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .477
 PUERTO RICO UND US-JUNGFERNINSELN . . . . . . . . . . . . . .478
 REUNION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .478
 RUMÄNIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .478
 RUSSLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .479
 SLOWAKEI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .479
 SLOWENIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .479
462

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SPANIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .480
 SCHWEDEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .480
 SCHWEIZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .480
 TAIWAN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .481
 TÜRKEI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .481
 UKRAINE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .481
 VEREINIGTES KÖNIGREICH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .482
 URUGUAY . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .482
 VENEZUELA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .482
463

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HILFE – WENN SIE
UNTERSTÜTZUNG
BENÖTIGENDen Vertriebspartnern des Herstellers ist sehr
daran gelegen, dass Sie mit den Produkten und
Dienstleistungen rundum zufrieden sind. Wenn
ein Wartungsproblem oder andere Schwierig-
keiten auftreten, empfehlen wir, dass Sie die
folgenden Schritte durchführen:
Besprechen Sie das Problem bei Ihrem Ver-
tragshändler mit dem Geschäftsführer der Nie-
derlassung oder dem Service-Verantwortlichen.
Die Geschäftsleitung des Vertragshändlers ist
höchstwahrscheinlich in der Lage, das Problem
zu lösen.Wenn Sie den Vertriebspartner kontaktieren,
stellen Sie ihm bitte die folgenden Informatio-
nen zur Verfügung:

Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Telefonnum-
mer.
 Die Fahrgestellnummer (die 17-stellige Num-
mer befindet sich auf einer gravierten Platte
oder Plakette an der linken vorderen Ecke
der Instrumententafel und ist durch die Front-
scheibe sichtbar. Sie ist auch in der Zulas-
sungsbescheinigung zu finden).
 Verkäufer und Vertragshändler für
Wartungsarbeiten. 
Auslieferungstermin des Fahrzeugs und ak-
tueller Kilometerstand.
 Aufstellung der an Ihrem Fahrzeug erfolgten
Wartungsarbeiten.
 Eine genaue Beschreibung des Problems
und der Zustände, bei denen es auftritt.
464

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ARGENTINIENChrysler Argentinien S. A
Boulevard Azucena Villaflor 435
C1107CII
Buenos Aires, Argentinien
Tel.: +54-11-4891 7900
Fax: +54-11-4891 7901
AUSTRALIENChrysler Australia Pty. Ltd.
ACN 124 956 505
Postfach 23267, Docklands Victoria 3008
Tel. +61 3 8698-0200
ÖSTERREICHJeep Customer Service*Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 0 426 5337
Örtliche gebührenfreie Nummer
Tel.: 0800 20 1741
Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: + 39 02 444 12 045
Chrysler Customer Service* Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 1692 1692
Lokale gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 0800 201745Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: +39 02 444 12046
Dodge Customer Service* Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 36343 000
Lokale gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 0800 201747Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: nicht verfügbar
(*) Der Kundendienst bietet Informationen und Hilfe zu Produkten, Services, Händlerniederlassungen und 24H-Straßenwacht an. Er ist aus den wichtigsten europäischen Ländern telefonisch
über die universelle gebührenfreie Nummer erreichbar. Im Fall von Problemen rufen Sie die lokale gebührenfreie Rufnummer oder die internationale gebührenpflichtige Rufnummer an.
465

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KARIBIKInteramericana Trading Corporation
Warrens, St. Michael
Barbados, West Indies
BB22026, P0 Box 98
Tel.: 246–417–8000
Fax: 246–425–2888
BELGIENJeep Kundendienst*Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 0 426 5337
Örtliche gebührenfreie Nummer
Tel.: 0800 55 888
Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: +39 02 444 12 045
Chrysler Kundendienst* Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 1692 1692
Örtliche gebührenfreie Nummer
Tel.: 0800 18 142Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: +39 02 444 12046
Dodge Kundendienst* Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 36343 000
Örtliche gebührenfreie Nummer
Tel.: 0800 16 166Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: nicht verfügbar
BOLIVIENOvando & Cia S.A.
Av. Cristobal de Mendoza (2do Anillo) y Canal
Isuto
Santa Cruz, Bolivien
PO Box 6852
Tel.: (591-3) 336 3100
Fax: (591-3) 334 0229
(*) Der Kundendienst bietet Informationen und Hilfe zu Produkten, Services, Händlerniederlassungen und 24H-Straßenwacht an. Er ist aus den wichtigsten europäischen Ländern telefonisch
über die universelle gebührenfreie Nummer erreichbar. Im Fall von Problemen rufen Sie die lokale gebührenfreie Rufnummer oder die internationale gebührenpflichtige Rufnummer an.
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