JEEP GRAND CHEROKEE 2015 Betriebsanleitung (in German)
Manufacturer: JEEP, Model Year: 2015, Model line: GRAND CHEROKEE, Model: JEEP GRAND CHEROKEE 2015Pages: 500, PDF-Größe: 5.18 MB
Page 461 of 500

Wartungstabelle
Meilen oder verstrichene Zeit
(je nachdem, was zuerst eintritt):
12.500
25.000
37.500
50.000
62.500
75.000
87.500
100.000
112.500
125.000
137.500
150.000
Oder Monate: 12 24 36 48 60 72 84 96 108 120 132 144 Kilometer:
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
240.000
Wechseln Sie das Motoröl und den Ölfilter. X X X X X X X X X X X X
Füllen Sie den AdBlue®-Tank vollständig auf. X X X X X X X X X X X X
Setzen Sie die Räder um. X X X X X X X X X X X X
Einsatz Ihres Fahrzeugs unter einer der folgenden Bedin-
gungen: staubige Umgebung oder Geländebetrieb. Prüfen
Sie den Ansaugluftfilter des Motors, und ersetzen Sie ihn
falls notwendig. X X X X X X X X X X X X
Überprüfen Sie die Bremsbeläge, ersetzen Sie sie bei Be-
darf. X X X X X X X X X X X X
Überprüfen Sie die Auspuffanlage. X XXX X XX
Überprüfen Sie die Gleichlaufgelenke. XXX X XX
457
Page 462 of 500

Meilen oder verstrichene Zeit
(je nachdem, was zuerst eintritt):
12.500
25.000
37.500
50.000
62.500
75.000
87.500
100.000
112.500
125.000
137.500
150.000
Oder Monate: 12 24 36 48 60 72 84 96 108 120 132 144 Kilometer:
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
240.000
Überprüfen Sie die Vorderradaufhängung, Spurstangenen-
den und Manschettendichtungen, und tauschen Sie sie bei
Bedarf aus. X X X
XXX
Wechseln Sie die Bremsflüssigkeit alle 24 Monate, wenn
DOT 4-Bremsflüssigkeit verwendet wird. X
XX X XX
Überprüfen Sie den Flüssigkeitsstand an Vorder- und Hin-
terachse und wechseln Sie die Flüssigkeit bei Einsatz des
Fahrzeugs unter einer der folgenden Bedingungen: Betrieb
als Polizeifahrzeug oder Taxi, in einem Fuhrpark, im Ge-
lände oder bei häufigem Anhängerbetrieb. X
XX X XX
Tauschen Sie den Kraftstofffilter aus. XXX X XX
Stellen Sie bei Fahrzeugen mit vier Scheibenbremsen die
Feststellbremse ein. X
XX X XX
Ersetzen Sie den Ansaugluftfilter des Motors. XXX X XX
458
Page 463 of 500

Meilen oder verstrichene Zeit
(je nachdem, was zuerst eintritt):
12.500
25.000
37.500
50.000
62.500
75.000
87.500
100.000
112.500
125.000
137.500
150.000
Oder Monate: 12 24 36 48 60 72 84 96 108 120 132 144 Kilometer:
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
240.000
Ersetzen Sie den Luftfilter für Klimaanlage/
Fahrzeuginnenraum. X X X X X X X X X X X X
Tauschen Sie den bzw. die Antriebsriemen für Zusatzaggre-
gate aus. X
Spülen Sie nach 10 Jahren bzw. 240.000 km (150.000 Mei-
len) das Kühlsystem und ersetzen das Kühlmittel, je nach-
dem, was zuerst eintritt. X X
Überprüfen oder wechseln Sie die Flüssigkeit des Verteiler-
getriebes bei Einsatz des Fahrzeugs unter einer der folgen-
den Bedingungen: Einsatz als Polizeifahrzeug oder Taxi, in
einem Fuhrpark oder bei häufigem Anhängerbetrieb. X X X
Flüssigkeit des Verteilergetriebes wechseln. X X X
459
Page 464 of 500

WARNUNG!
Bei der Durchführung von Arbeiten an oder
in einem Kraftfahrzeug können Sie ernst-
haft verletzt werden. Führen Sie nur War-
tungsarbeiten durch, für die Sie über aus-
reichende Kenntnisse und das passende
Werkzeug verfügen. Wenn Sie bei der
Durchführung von Wartungsarbeiten Zwei-
fel an Ihren Fähigkeiten haben, lassen Sie
die Arbeiten von qualifiziertem Personal
durchführen.
Andernfalls können Bauteile ausfallen,
und die Fahreigenschaften und Leistung
des Fahrzeugs können beeinträchtigt wer-
den. Dies kann einen Unfall verursachen.
460
Page 465 of 500

9
KUNDENDIENST
HILFE – WENN SIE UNTERSTÜTZUNG BENÖTIGEN . . . . . . .464
ARGENTINIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .465
AUSTRALIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .465
ÖSTERREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .465
KARIBIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466
BELGIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466
BOLIVIEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .466
BRASILIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .467
BULGARIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .467
CHILE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .467
CHINA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .468
KOLUMBIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .468
COSTA RICA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .468
KROATIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .469
TSCHECHIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .469
DÄNEMARK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .469
DOMINIKANISCHE REPUBLIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .470
ECUADOR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .470
EL SALVADOR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .470
461
Page 466 of 500

ESTLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .471
FINNLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .471
FRANKREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .471
DEUTSCHLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .472
GRIECHENLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .472
GUATEMALA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .472
HONDURAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .473
UNGARN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .473
IRLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .473
ITALIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .474
LETTLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .474
LITAUEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .474
LUXEMBURG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475
NIEDERLANDE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475
NEUSEELAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475
NORWEGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .476
PANAMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .476
PARAGUAY . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .476
PERU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .477
POLEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .477
PORTUGAL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .477
PUERTO RICO UND US-JUNGFERNINSELN . . . . . . . . . . . . . .478
REUNION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .478
RUMÄNIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .478
RUSSLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .479
SLOWAKEI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .479
SLOWENIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .479
462
Page 467 of 500

SPANIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .480
SCHWEDEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .480
SCHWEIZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .480
TAIWAN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .481
TÜRKEI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .481
UKRAINE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .481
VEREINIGTES KÖNIGREICH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .482
URUGUAY . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .482
VENEZUELA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .482
463
Page 468 of 500

HILFE – WENN SIE
UNTERSTÜTZUNG
BENÖTIGENDen Vertriebspartnern des Herstellers ist sehr
daran gelegen, dass Sie mit den Produkten und
Dienstleistungen rundum zufrieden sind. Wenn
ein Wartungsproblem oder andere Schwierig-
keiten auftreten, empfehlen wir, dass Sie die
folgenden Schritte durchführen:
Besprechen Sie das Problem bei Ihrem Ver-
tragshändler mit dem Geschäftsführer der Nie-
derlassung oder dem Service-Verantwortlichen.
Die Geschäftsleitung des Vertragshändlers ist
höchstwahrscheinlich in der Lage, das Problem
zu lösen.Wenn Sie den Vertriebspartner kontaktieren,
stellen Sie ihm bitte die folgenden Informatio-
nen zur Verfügung:
Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Telefonnum-
mer.
Die Fahrgestellnummer (die 17-stellige Num-
mer befindet sich auf einer gravierten Platte
oder Plakette an der linken vorderen Ecke
der Instrumententafel und ist durch die Front-
scheibe sichtbar. Sie ist auch in der Zulas-
sungsbescheinigung zu finden).
Verkäufer und Vertragshändler für
Wartungsarbeiten.
Auslieferungstermin des Fahrzeugs und ak-
tueller Kilometerstand.
Aufstellung der an Ihrem Fahrzeug erfolgten
Wartungsarbeiten.
Eine genaue Beschreibung des Problems
und der Zustände, bei denen es auftritt.
464
Page 469 of 500

ARGENTINIENChrysler Argentinien S. A
Boulevard Azucena Villaflor 435
C1107CII
Buenos Aires, Argentinien
Tel.: +54-11-4891 7900
Fax: +54-11-4891 7901
AUSTRALIENChrysler Australia Pty. Ltd.
ACN 124 956 505
Postfach 23267, Docklands Victoria 3008
Tel. +61 3 8698-0200
ÖSTERREICHJeep Customer Service*Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 0 426 5337
Örtliche gebührenfreie Nummer
Tel.: 0800 20 1741
Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: + 39 02 444 12 045
Chrysler Customer Service* Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 1692 1692
Lokale gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 0800 201745Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: +39 02 444 12046
Dodge Customer Service* Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 36343 000
Lokale gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 0800 201747Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: nicht verfügbar
(*) Der Kundendienst bietet Informationen und Hilfe zu Produkten, Services, Händlerniederlassungen und 24H-Straßenwacht an. Er ist aus den wichtigsten europäischen Ländern telefonisch
über die universelle gebührenfreie Nummer erreichbar. Im Fall von Problemen rufen Sie die lokale gebührenfreie Rufnummer oder die internationale gebührenpflichtige Rufnummer an.
465
Page 470 of 500

KARIBIKInteramericana Trading Corporation
Warrens, St. Michael
Barbados, West Indies
BB22026, P0 Box 98
Tel.: 246–417–8000
Fax: 246–425–2888
BELGIENJeep Kundendienst*Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 0 426 5337
Örtliche gebührenfreie Nummer
Tel.: 0800 55 888
Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: +39 02 444 12 045
Chrysler Kundendienst* Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 1692 1692
Örtliche gebührenfreie Nummer
Tel.: 0800 18 142Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: +39 02 444 12046
Dodge Kundendienst* Universelle gebührenfreie Rufnummer
Tel.: 001 800 36343 000
Örtliche gebührenfreie Nummer
Tel.: 0800 16 166Internationale gebührenpflichtige RufnummerTel.: nicht verfügbar
BOLIVIENOvando & Cia S.A.
Av. Cristobal de Mendoza (2do Anillo) y Canal
Isuto
Santa Cruz, Bolivien
PO Box 6852
Tel.: (591-3) 336 3100
Fax: (591-3) 334 0229
(*) Der Kundendienst bietet Informationen und Hilfe zu Produkten, Services, Händlerniederlassungen und 24H-Straßenwacht an. Er ist aus den wichtigsten europäischen Ländern telefonisch
über die universelle gebührenfreie Nummer erreichbar. Im Fall von Problemen rufen Sie die lokale gebührenfreie Rufnummer oder die internationale gebührenpflichtige Rufnummer an.
466