TOYOTA HILUX 2021 Betriebsanleitungen (in German)
Manufacturer: TOYOTA, Model Year: 2021, Model line: HILUX, Model: TOYOTA HILUX 2021Pages: 810, PDF-Größe: 131.3 MB
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1091-3. Notfallhilfe
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Sicherheitsinformationen
Durchführungsverordnung
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
1. BESCHREIBUNG DES BORDEIGENEN ECALL-SYSTEMS
1.1.
Übersicht über das auf dem 112-Notruf basierende
bordeigene eCall-System, seinen Betrieb und seine
Funktionen
O
1.2.
Der auf dem 112-Notruf basierende eCall-Dienst ist
ein öffentlicher Dienst von allgemeinem Interesse
und wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
O
1.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist standardmäßig aktiviert. Es wird
über bordeigene Sensoren im Falle eines schweren
Unfalls automatisch aktiviert. Darüber hinaus wird
es automatisch ausgelöst, wenn das Fahrzeug mit
einem TPS-System ausgerüstet ist, das im Falle
eines schweren Unfalls nicht funktioniert.
O
1.4.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System kann im Bedarfsfall auch manuell
ausgelöst werden. Anleitungen für die manuelle
Aktivierung des Systems
O
1.5.
Im Falle eines kritischen Systemversagens, durch
das das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System außer Betrieb gesetzt würde, erhal-
ten die Fahrzeuginsassen folgende Warnung
O
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1101-3. Notfallhilfe
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2. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG
2.1.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über
das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System muss den Vorschriften über den
Schutz personenbezogener Daten gemäß den
Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG entsprechen
und muss insbesondere auf der Notwendigkeit der
Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffe-
nen Person nach Artikel 7 Buchstabe d der
Richtlinie 95/46/EG beruhen.
O
2.2.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf
den Zweck begrenzt, die eCall-Notrufe an die ein-
heitliche europäische Notrufnummer 112 zu bedie-
nen.
O
2.3. Datentypen und ihre Empfänger
2.3.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System darf nur folgende Daten sammeln
und verarbeiten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
Fahrzeugtyp (Pkw oder leichtes Nutzfahrzeug), Art
des Fahrzeugantriebs (Benzin/Diesel/CNG/LPG/
elektrisch/Wasserstoff), letzte drei Standorte des
Fahrzeugs und Fahrtrichtung, Protokolldatei der
automatischen Aktivierung des Systems und deren
Zeitstempel, weitere Daten (falls zutreffend)
O
2.3.2.
Die Empfänger von Daten, die über das auf dem
112-Notruf basierende bordeigene eCall-System
verarbeitet werden, sind die einschlägigen Notruf-
abfragestellen, die von den betreffenden Behörden
des Landes, auf dessen Hoheitsgebiet sie sich
befinden, dazu bestimmt werden, eCalls an die ein-
heitliche europäische Notrufnummer 112 als Erste
anzunehmen und zu bearbeiten. Weitere Informati-
onen (falls zutreffend):
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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1111-3. Notfallhilfe
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Sicherheitsinformationen
2.4. Ausgestaltung der Datenverarbeitung
2.4.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt
wird, dass die im Systemspeicher enthaltenen
Daten außerhalb des Systems vor Auslösen eines
eCalls nicht zugänglich sind. Weitere Anmerkun-
gen (falls zutreffend):
O
2.4.2.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt
wird, dass es nicht rückverfolgbar ist und im Nor-
malbetrieb keine dauerhafte Verfolgung erfolgt.
Weitere Anmerkungen (falls zutreffend):
O
2.4.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt
wird, dass die Daten im internen Speicher des Sys-
tems automatisch und kontinuierlich gelöscht wer-
den.
O
2.4.3.1.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs werden im
internen Speicher des Systems kontinuierlich über-
schrieben, damit stets höchstens die letzten drei für
die normale Funktionsweise des Systems erforder-
lichen aktuellen Standorte des Fahrzeugs zur Ver-
fügung stehen.
O
2.4.3.2.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des auf dem 112-
Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems
wird höchstens so lange aufbewahrt, wie es erfor-
derlich ist, um den Zweck der Handhabung des
eCall-Notrufs zu erfüllen, und auf keinen Fall mehr
als 13 Stunden nach dem Zeitpunkt, an dem ein
eCall-Notruf ausgelöst wurde.
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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1121-3. Notfallhilfe
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2.5. Modalitäten hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte der durch die
Datenverarbeitung betroffenen Personen
2.5.1.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
(der Fahrzeughalter) hat das Recht auf Zugang zu
den Daten und kann gegebenenfalls die Berichti-
gung, Löschung oder Sperrung von Daten verlan-
gen, die ihn oder sie betreffen und deren
Verarbeitung nicht den Vorschriften der
Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jede gemäß dieser
Richtlinie vorgenommene Berichtigung, Löschung
oder Sperrung muss den Dritten, denen die Daten
übermittelt wurden, mitgeteilt werden, sofern sich
dies nicht als unmöglich erweist und kein unverhält-
nismäßiger Aufwand damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
hat das Recht, sich bei der zuständigen Daten-
schutzbehörde zu beschweren, sollte sie der Auf-
fassung sein, dass durch die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten gegen ihre Rechte ver-
stoßen wurde.
O
2.5.3.
Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von
Zugangsrechten (falls zutreffend):
S. 114
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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1131-3. Notfallhilfe
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Sicherheitsinformationen
3. INFORMATIONEN ÜBER DRITTANBIETER-DIENSTE UND ANDERE DIENSTE
MIT ZUSATZNUTZEN (FALLS EINGEBAUT)
3.1. Beschreibung des Betriebs und der Funktionen des
TPS-Systems/der Dienste mit Zusatznutzen S. 108
3.2.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten
durch das TPS-System/durch andere Dienste mit
Zusatznutzen muss den Vorschriften der
Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG über den
Schutz personenbezogener Daten entsprechen.
O
3.2.1.
Rechtsgrundlage für die Verwendung des TPS-
Systems und/oder anderer Dienste mit Zusatznut-
zen und für die Verarbeitung von Daten durch das
System/die Dienste
Die Daten-
schutz-
Grundverord-
nung der
Europäi-
schen Union
3.3.
Das TPS-System und/oder andere Dienste mit
Zusatznutzen darf/dürfen personenbezogene
Daten nur auf der Grundlage der ausdrücklichen
Zustimmung der durch die Datenverarbeitung
betroffenen Person (des Fahrzeughalters oder der
Fahrzeughalter) verarbeiten.
O
3.4.
Modalitäten für die Datenverarbeitung durch TPS-
Systeme und/oder andere Dienste mit Zusatznut-
zen, einschließlich aller erforderlichen zusätzlichen
Informationen über die Rückverfolgbarkeit, Verfol-
gung und Verarbeitung personenbezogener Daten
S. 108
3.5.
Der Halter eines Fahrzeugs, das mit einem TPS
eCall-System und/oder einem anderen Dienst mit
Zusatznutzen neben dem auf dem 112-Notruf
basierenden bordeigenen eCall-System ausgerüs-
tet ist, hat das Recht, das auf dem 112-Notruf
basierende bordeigene eCall-System anstelle des
TPS-eCall-Systems und des anderen Dienstes mit
Zusatznutzen zu verwenden.
O
3.5.1. Kontaktadresse für die Bearbeitung von Deaktivie-
rungsanträgen für TPS-eCall-Systeme –
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität