TOYOTA MIRAI 2022 Betriebsanleitungen (in German)

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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
WARNUNG

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1-3. Notfallhilfe
■Datenverarbeitungsablauf
Server
Speicherung
Verarbeitung
HINWEIS
■Falls das Tastenfeld “SOS”, der Laut-
sprecher oder das Mikrofon während eines Notrufs oder der manuellen Wartungsprüfung eine Funktionsstö-
rung aufweist
Unter Umständen ist das Auslösen eines Notrufs, das Überprüfen des Systemstatus oder das Kommunizieren mit dem eCall-
Leitstellen-Telefonisten nicht möglich. Falls eines der oben genannten Teile der Ausrüstung beschädigt ist, setzen Sie sich
bitte mit einem Toyota-Vertragshändler bzw. einer Toyota-Vertragswerkstatt oder einer anderen zuverlässigen Werkstatt in
Verbindung.
Systemübersicht des Zusatzdienstes

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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
DCM
1 Der Datenaustausch wird aktiviert, indem Sie einen Dienst über die App
“MyT by Toyota” aktivieren oder indem Sie einen Dienst erwerben, bei dem eine
Datenerfassung erforderlich ist.
2 Der Server aktiviert den Dienst im DCM und legt fest, welche Fahrzeugdaten
erfasst werden.
3 Die festgelegten Fahrzeugdaten werden vom DCM erfasst.
4 Die Daten werden zum Server übertragen.
5 Die Daten werden auf dem Server gespeichert.
6 Die Daten werden zur Erbringung des Dienstes vom Server verarbeitet.
7 Die verarbeiteten Daten werden dem Kunden vorgelegt.
Eine Liste der in Ihrer Region verfügbaren Dienste finden Sie auf der Toyota-Website bzw.
erhalten Sie bei einem Toyota-Vertragshändler bzw. einer Toyota -Vertragswerkstatt oder einer
anderen zuverlässigen Werkstatt.

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1-3. Notfallhilfe
Durchführungsverordnung
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
1. BESCHREIBUNG DES BORDEIGENEN ECALL-SYSTEMS
1.1.
Übersicht über das auf dem 112-Notruf basierende
bordeigene eCall-System, seinen Betrieb und seine
Funktionen
O
1.2.
Der auf dem 112-Notruf basierende eCall-Dienst ist ein
öffentlicher Dienst von allgemeinem Interesse und wird
kostenlos zur Verfügung gestellt.
O
1.3.
Im Falle eines schweren Unfalls wird das auf dem 112-
Notruf basierende bordeigene eCall-System über
bordeigene Sensoren standardmäßig automatisch akti-
viert. Darüber hinaus wird es automatisch ausgelöst,
wenn das Fahrzeug mit einem TPS-System ausgerü-
stet ist, das im Falle eines schweren Unfalls nicht funk-
tioniert.
O
1.4.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System kann im Bedarfsfall auch manuell ausgelöst
werden. Anleitungen für die manuelle Aktivierung des
Systems
O
1.5.
Im Falle eines kritischen Systemversagens, durch das
das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System außer Betrieb gesetzt würde, erhalten die
Fahrzeuginsassen folgende Warnung
O

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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
2. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG
2.1.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über das
auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System muss den Vorschriften über den Schutz perso-
nenbezogener Daten gemäß den Richtlinien 95/46/EG
und 2002/58/EG entsprechen und muss insbesondere
auf der Notwendigkeit der Wahrung lebenswichtiger
Interessen der betroffenen Person nach Artikel 7
Buchstabe d der Richtlinie 95/46/EG beruhen.
O
2.2.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den
Zweck begrenzt, die eCall-Notrufe an die einheitliche
europäische Notrufnummer 112 zu bedienen.
O
2.3. Datentypen und ihre Empfänger
2.3.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System darf nur folgende Daten sammeln und verar-
beiten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugtyp
(Pkw oder leichtes Nutzfahrzeug), Art des Fahrzeugan-
triebs (Benzin/Diesel/CNG/LPG/elektrisch/Wasser-
stoff), letzte drei Standorte des Fahrzeugs und
Fahrtrichtung, Protokolldatei der automatischen Akti-
vierung des Systems und deren Zeitstempel, weitere
Daten (falls zutreffend)
O
2.3.2.
Die Empfänger von Daten, die über das auf dem 112-
Notruf basierende bordeigene eCall-System verarbei-
tet werden, sind die einschlägigen Notrufabfragestel-
len, die von den betreffenden Behörden des Landes,
auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden, dazu
bestimmt werden, eCalls an die einheitliche europä-
ische Notrufnummer 112 als Erste anzunehmen und zu
bearbeiten. Weitere Informationen (falls zutreffend):
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität

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1-3. Notfallhilfe
2.4. Ausgestaltung der Datenverarbeitung
2.4.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass
die im Systemspeicher enthaltenen Daten außerhalb
des Systems vor Auslösen eines eCalls nicht zugäng-
lich sind. Weitere Anmerkungen (falls zutreffend):
O
2.4.2.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass
es nicht rückverfolgbar ist und im Normalbetrieb keine
dauerhafte Verfolgung erfolgt. Weitere Anmerkungen
(falls zutreffend):
O
2.4.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass
die Daten im internen Speicher des Systems automa-
tisch und kontinuierlich gelöscht werden.
O
2.4.3.1.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs werden im
internen Speicher des Systems kontinuierlich über-
schrieben, damit stets höchstens die letzten drei für die
normale Funktionsweise des Systems erforderlichen
aktuellen Standorte des Fahrzeugs zur Verfügung ste-
hen.
O
2.4.3.2.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des auf dem 112-
Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems wird
höchstens so lange aufbewahrt, wie es erforderlich ist,
um den Zweck der Handhabung des eCall-Notrufs zu
erfüllen, und auf keinen Fall mehr als 13 Stunden nach
dem Zeitpunkt, an dem ein eCall-Notruf ausgelöst
wurde.
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität

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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
2.5. Modalitäten hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte der durch die Datenverar-
beitung betroffenen Personen
2.5.1.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
(der Fahrzeughalter) hat das Recht auf Zugang zu den
Daten und kann gegebenenfalls die Berichtigung,
Löschung oder Sperrung von Daten verlangen, die ihn
oder sie betreffen und deren Verarbeitung nicht den
Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jede
gemäß dieser Richtlinie vorgenommene Berichtigung,
Löschung oder Sperrung muss den Dritten, denen die
Daten übermittelt wurden, mitgeteilt werden, sofern
sich dies nicht als unmöglich erweist und kein unver-
hältnismäßiger Aufwand damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person hat
das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzbe-
hörde zu beschweren, sollte sie der Auffassung sein,
dass durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gegen ihre Rechte verstoßen wurde.
O
2.5.3.
Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von
Zugangsrechten (falls zutreffend):
 S.76
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität

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1-3. Notfallhilfe
■Zuständige Stelle für die Bearbeitung von Zugangsrechten
3. INFORMATIONEN ÜBER DRITTANBIETER-DIENSTE UND ANDERE DIENSTE MIT
ZUSATZNUTZEN (FALLS EINGEBAUT)
3.1.Beschreibung des Betriebs und der Funktionen des
TPS-Systems/der Dienste mit Zusatznutzen S.70
3.2.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch
das TPS-System/durch andere Dienste mit Zusatznut-
zen muss den Vorschriften der Richtlinien 95/46/EG
und 2002/58/EG über den Schutz personenbezogener
Daten entsprechen.
O
3.2.1.
Rechtsgrundlage für die Verwendung des TPS-
Systems und/oder anderer Dienste mit Zusatznutzen
und für die Verarbeitung von Daten durch das
System/die Dienste
Die Daten-
schutz-Grund-
verordnung
der Europä-
ischen Union
3.3.
Das TPS-System und/oder andere Dienste mit Zusatz-
nutzen darf/dürfen personenbezogene Daten nur auf
der Grundlage der ausdrüc klichen Zustimmung der
durch die Datenverarbeitung betroffenen Person (des
Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalter) verarbeiten.
O
3.4.
Modalitäten für die Datenverarbeitung durch TPS-
Systeme und/oder andere Dienste mit Zusatznutzen,
einschließlich aller erforderlichen zusätzlichen Informa-
tionen über die Rückverfolgbarkeit, Verfolgung und
Verarbeitung personenbezogener Daten
 S.70
3.5.
Der Halter eines Fahrzeugs, das mit einem TPS eCall-
System und/oder einem anderen Dienst mit Zusatznut-
zen neben dem auf dem 112-Notruf basierenden
bordeigenen eCall-System ausgerüstet ist, hat das
Recht, das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System anstelle des TPS-eCall-Systems und des
anderen Dienstes mit Zusatznutzen zu verwenden.
O
3.5.1.Kontaktadresse für die Bearbeitung von Deaktivie-
rungsanträgen für TPS-eCall-Systeme–
LandKontaktdaten
Österreichdatenschutz@toyota-frey.at
Belgien/Luxemburgprivacy@toyota.be
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität

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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
■Zertifizierung für eCall
 S.522
Kroatiendpcp@toyota.hr
Tschechien/
Ungarn/Slowakeiadatvedelem@toyota-ce.com
Dänemarktoyota@toyota.dk og
Estlandprivacy@toyota.ee
Finnlandtietosuoja@toyota.fi
Frankreichdelegue.protectiondonnees@toyota-europe.com
DeutschlandToyota.Datenschutz@toyota.de
Großbritannienprivacy@tgb.toyota.co.uk
Griechenlandcustomer@toyota.gr
Islandpersonuvernd@toyota.is
Irlandcustomerservice@toyota.ie
Italientmi.dpo@toyota-europe.com
Niederlandewww.toyota.nl/klantenservice
Norwegenpersonvern@toyota.no
Polenklient@toyota.pl
Portugalgestaodadospessoais@toyotacaetano.pt
Rumänienrelatii.clienti@toyota.ro
Sloweniendpcp@toyota.si
Spanienclientes@toyota.es / dpo@toyota.es.
Schwedenintegritet@toyota.se
Schweizinfo@toyota.ch
LandKontaktdaten

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1-4. Diebstahlschutzsystem
1-4.Die bstahlschu tz system
Die Kontrollleuchte blinkt nach dem
Ausschalten des Start-Schalters, um
den Betrieb des Systems anzuzeigen.
Die Kontrollleuchte hört auf zu blinken,
nachdem der Start-Schalter auf ACC
oder ON geschaltet wurde, um anzuzei-
gen, dass das System ausgeschaltet
wurde.
■Systemwartung
Das Fahrzeug verfügt über eine wartungs-
freie Wegfahrsperre.
■Bedingungen, die eine Funktionsstö- rung des Systems zur Folge haben kön-nen
●Wenn der Schlüsselgriff mit einem Metall-gegenstand in Berührung kommt
●Wenn sich der Schlüssel in unmittelbarer Nähe zu einem Sicherheitssystem-Schlüs-
sel (Schlüssel mit integriertem Transpon- der-Chip) eines anderen Fahrzeugs befindet oder diesen berührt
■Zertifizierung
 S.524
Wegfahrsper re
In die Schlüssel des Fahrzeugs
sind Transponder-Chips inte-
griert, die das Starten des Brenn-
stoffzellensystems verhindern,
wenn die Schlüssel nicht zuvor im
Bordcomputer des Fahrzeugs
registriert wurden.
Lassen Sie niemals die Schlüssel
im Fahrzeug zurück, wenn Sie die-
ses verlassen.
Dieses System wurde entwickelt,
um das Fahrzeug vor Diebstahl zu
schützen, bietet aber keine abso-
lute Diebstahlsicherheit.
Betrieb des Systems
HINWEIS
■So stellen Sie sicher, dass das System einwandfrei funktioniert
Verändern Sie das System nicht und bauen Sie es nicht aus. Wenn das System
verändert oder ausgebaut wird, kann seine ordnungsgemäße Funktion nicht garantiert werden.

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