TOYOTA 86 2022 Betriebsanleitungen (in German)
Manufacturer: TOYOTA, Model Year: 2022, Model line: 86, Model: TOYOTA 86 2022Pages: 602, PDF-Größe: 86.46 MB
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1
1-2. Sicherheit der Kinder
Für Sicherheit und Zuverlässigkeit
■Verankerungen für die oberen Hal-
tegurte
An jedem Rücksitz befinden sich Ver-
ankerungen für die oberen Haltegurte.
Verwenden Sie Verankerungen für die
oberen Haltegurte, wenn Sie den obe-
ren Haltegurt befestigen.
Verankerungen für die oberen Hal-
tegurte
Oberer Haltegurt
■Befestigen des oberen Haltegurts
an die Verankerungen für die obe-
ren Haltegurte
Bauen Sie das Kinderrückhaltesystem
gemäß den Angaben in der Bedie-
nungsanleitung ein, die dem Kinderrüc-
khaltesystem beigefügt ist.
Öffnen Sie die Abdeckung der Veranke-
rungen für die oberen Haltegurte, klin-
ken Sie den Haken in die
Verankerungen für die oberen Halte-
gurte ein und ziehen Sie den oberen
Haltegurt fest.
Stellen Sie sicher, dass der obere Haltegurt
fest eingerastet ist. ( S.67)
Haken
Oberer Haltegurt
■Wenn Sie eine Verankerung für die obe-
ren Haltegurte verwenden
Bewahren Sie die entfernte Abdeckung an einem sicheren Ort auf.
Stellen Sie zudem nach dem Entfernen eines
Kinderrückhaltesystems sicher, dass Sie die
entfernte Abdeckung in ihrer ursprünglichen Position wieder anbringen.
WARNUNG
■Einbau eines Kinderrückhaltesy-
stems
Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmaß-
nahmen. Eine Missachtung dessen kann den Tod
oder schwere Verletzungen zur Folge
haben.
●Verstellen Sie nach dem Befestigen des
Kinderrückhaltesystems niemals den
Sitz.
●Werden zum Befestigen die unteren
Verankerungen verwendet, stellen Sie
sicher, dass sich ke ine Fremdkörper in der Nähe der Verankerungen befinden
und dass der Sicherheitsgurt nicht hinter
dem Kinderrückhaltesystem einge- klemmt ist.
●Befolgen Sie alle vom Hersteller des
Kinderrückhaltesystems mitgelieferten Einbauanleitungen.
Verwendung einer Verankerung
für die oberen Haltegurte
A
A
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701-2. Sicherheit der Kinder
WARNUNG
■Einbau eines Kinderrückhaltesy-
stems
Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmaß-
nahmen. Eine Missachtung dessen kann den Tod
oder schwere Verletzungen zur Folge
haben.
●Befestigen Sie den oberen Haltegurt
und stellen Sie sicher, dass der Gurt
nicht verdreht ist.
●Befestigen Sie den oberen Haltegurt
ausschließlich an der Verankerung für
die oberen Haltegurte.
●Verstellen Sie nach dem Befestigen des
Kinderrückhaltesystems niemals den
Sitz.
●Befolgen Sie alle vom Hersteller des
Kinderrückhaltesystems mitgelieferten
Einbauanleitungen.
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1
1-3. Notfallhilfe
Für Sicherheit und Zuverlässigkeit
1-3.Notfallhilfe
*: Funktioniert innerhalb des eCall-Abdec-
kungsbereichs. Der Systemname ist je
nach Land unterschiedlich.
Mikrofon
Ta s t e “ S O S ”*
Anzeigeleuchten
Lautsprecher
*: Diese Taste dient der Kommunikation mit
der Ansprechperson in der Notrufzentrale.
Weitere SOS-Tasten in anderen Syste-
men eines Kraftfahrzeugs stehen in kei-
nem Zusammenhang mit dem Gerät und
dienen nicht der Kommunikation mit einer
Ansprechperson in der Notrufzentrale.
■Automatische Notrufe
Das System ist so ausgelegt, dass
beim Zünden eines Airbags automa-
tisch ein Anruf an di e PSAP (Notrufleit-
stelle) getätigt wird.* Die antwortende
Ansprechperson erhält Informationen
zum Standort des Fahrzeugs, zum Zeit-
punkt des Vorfalls sowie die Fahr-
zeug-VIN usw. und versucht, mit den
Fahrzeuginsassen zu sprechen, um die
Situation zu beurteilen. Wenn keine
Kommunikation mit den Insassen mög-
lich ist, behandelt die Ansprechperson
den Anruf automatisch als Notfall und
benachrichtigt den nächstgelegenen
Rettungsdienst (112-System usw.) zur
Schilderung der Situation und fordert
die Entsendung von Hilfe zum Standort
an.
*: In manchen Fällen kann der Anruf nicht
getätigt werden. ( S.72)
■Manuelle Notrufe
Drücken Sie bei einem Notfall auf die
Taste “SOS” und halten Sie sie länger
als 1 Sekunde gedrückt, lassen Sie sie
dann los.* Die antwortende Ansprech-
person bestimmt den Standort Ihres
Fahrzeugs, beurteilt die Situation und
entsendet die erforderliche Hilfe.
eCall*
eCall ist ein Telematikdienst, der
Daten des globalen Satellitennavi-
gationssystems (GNSS) und ein-
gebettete Mobilfunktechnologie
zur Tätigung folgender Notrufe
verwendet: Automatische Notrufe
(Automatische Kollisionsbenach-
richtigung) und manuelle Notrufe
(durch Drücken der Taste “SOS”).
Dieser Dienst wird durch die
Bestimmungen der Europäischen
Union vorgeschrieben.
Systemkomponenten
A
C
D
Notfallbenachrichtigungsdien-
ste
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721-3. Notfallhilfe
Falls Sie die Taste “SOS” aus Versehen
drücken, drücken Sie innerhalb von
5 Sekunden wieder auf die Taste “SOS” und
halten Sie sie für 1 Sekunde oder länger
gedrückt, um den eCall abzubrechen. Wäh-
rend der eCall abgebrochen werden kann,
ertönen Signaltöne in kurzen Intervallen.
*: In manchen Fällen kann der Anruf nicht
getätigt werden. ( S.72)
■Individuelle Anpassung
Einige Funktionen können angepasst wer-
den. ( S.394)
Der aktuelle eCall-Status kann anhand
des Leuchtmusters der Anzeigeleuch-
ten (LED) überprüft werden.
Anzeigeleuchten
LED-MusterStatus
Die grüne Anzeigeleuchte
leuchtet aufAktiviert
Die rote Anzeigeleuchte
leuchtet auf
Abnormale
Bedingungen
Die grüne Anzeigeleuchte
blinkteCall läuft
Die rote Anzeigeleuchte
blinkt
eCall läuft
(abnormal)
Verbindungs-
fehler
Die grüne und rote Anzei-
geleuchte erlischtInaktiv
Die grüne und rote Anzei-
geleuchte leuchtet auf
Während der
Initialisierung
WARNUNG
■Wenn der Notruf nicht getätigt wer-
den kann
●Es ist in folgenden Situationen unter
Umständen nicht möglich, Notrufe zu tätigen. Melden Sie sich in solchen Fäl-
len anderweitig bei einem Rettungs-
dienst (112-System usw.), z. B. über nahegelegene öffentliche Telefone.
• Bei schlechtem Empfang oder besetzter
Leitung kann es schwierig sein, sich mit
der PSAP (Notrufleitstelle) zu verbin- den, selbst wenn sich das Fahrzeug
innerhalb der Mobiltelefon-Netzabdec-
kung befindet. In solchen Fällen können Sie sich möglicherweise nicht mit der
PSAP (Notrufleitstelle) in Verbindung
setzen, um Notrufe zu tätigen und die Rettungsdienste zu kontaktieren,
obwohl das System versucht, sich mit
der PSAP zu verbinden.
• Notrufe können nicht getätigt werden, wenn sich das Fahrzeug außerhalb der
Mobiltelefon-Netzabdeckung befindet.
• Wenn ein zugehöriges Ausstattungsteil (wie z. B. “SOS”-Tastenleiste, Anzeige-
leuchten, Mikrofon, Lautsprecher, DCM,
Antenne oder eines der Anschlusska- bel der Ausstattungsteile) nicht ord-
nungsgemäß funktioniert bzw.
beschädigt oder defekt ist, kann der Notruf nicht getätigt werden.
LED-MusterStatus
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1
1-3. Notfallhilfe
Für Sicherheit und Zuverlässigkeit
WARNUNG
• Während des Notrufs unternimmt das
System mehrere Versuche, sich mit der
PSAP (Notrufleitstelle) zu verbinden. Wenn jedoch aufgrund eines schlechten
Empfangs des Funkwellensignals keine
Verbindung mit der PSAP (Notrufleit- stelle) hergestellt werden kann, stellt
das System möglicherweise keine Ver-
bindung zum Mobilfunknetz her und der Anruf kann abgebrochen werden, ohne
dass eine Verbindung zustande kommt.
Die rote Anzeigeleuchte blinkt ca. 5 Sekunden lang, um auf diesen Verbin-
dungsfehler hinzuweisen.
●Wenn die Spannung der Batterie sinkt oder ein Verbindungsfehler vorliegt,
kann sich das System möglicherweise
nicht mit der PSAP (Notrufleitstelle) ver- binden.
■Wenn das Notrufsystem durch ein
neues ersetzt wird
Das Notrufsystem sollte registriert werden. Wenden Sie sich an einen Toyota-Ver-
tragshändler bzw. eine Toyota-Vertrags-
werkstatt oder eine andere verlässliche
Werkstatt.
■Zu Ihrer Sicherheit
●Fahren Sie bitte vorsichtig.
Der Zweck dieses Systems ist es, Sie
beim Tätigen eines Notrufs nach einem Unfall wie einem Ve rkehrsunfall oder
einem medizinischen Notfall zu unter-
stützen und es schützt in keiner Weise den Fahrer oder die Insassen. Bitte fah-
ren Sie zu Ihrer Sicherheit vorsichtig
und legen Sie stets Ihren Sicherheits- gurt an.
●Setzten Sie im Notfall das Überleben an
erste Stelle.
●Wenn Sie einen Brand oder andere
ungewöhnliche Gerüche wahrnehmen,
verlassen Sie das Fahrzeug und bege- ben Sie sich sofort an einen sicheren
Ort.
●Wenn der Airbag ausgelöst wird, wäh-
rend das System normal arbeitet, setzt
das System einen Notruf ab. Selbst wenn der Airbag nicht ausgelöst wurde,
tätigt das System ebenfalls einen Not-
ruf, wenn das Fahrzeug von hinten getroffen wird.
●Tätigen Sie zur Sicherheit keine Not-
rufe, während Sie fahren.Das Tätigen von Notrufen während
des Fahrens kann zu falscher
Handhabung des Lenkrads führen,
was unerwartete Unfälle zur Folge haben kann.
Halten Sie das Fahrzeug an und
gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Umgebung, bevor Sie den Notruf täti-
gen.
●Bitte verwenden Sie beim Austausch von Sicherungen die vorgeschriebenen
Sicherungen. Werden andere Sicherun-
gen verwendet, kann dies eine Entzün- dung oder Rauch im Stromkreis
verursachen und zu einem Brand füh-
ren.
●Wird das System bei vorhandenem
Rauch oder ungewöhnlichem Geruch
verwendet, kann dies zu einem Brand führen. Stellen Sie die Verwendung des
Systems sofort ein und wenden Sie sich
an einen Toyota-Vertragshändler bzw. eine Toyota-Vertragswerkstatt oder eine
andere verlässliche Werkstatt.
HINWEIS
■Zur Vermeidung von Schäden
Verschütten Sie keine Flüssigkeiten auf
die “SOS”-Tastenleiste usw. und setzen
Sie sie keinen Stößen aus.
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741-3. Notfallhilfe
HINWEIS
■Wenn während eines Notrufs oder
einer manuellen Wartungskontrolle
eine Funktionsstörung in der “SOS”-Tastenleiste, dem Lautspre-
cher oder Mikrofon auftritt
Es ist unter Umständen nicht möglich, Not-
rufe zu tätigen, den Systemstatus zu über- prüfen oder mit der Ansprechperson der
Notrufzentrale zu kommunizieren. Wenn
eines der oben genannten Ausstattungs- teile beschädigt ist, wenden Sie sich an
einen Toyota-Vertragshändler oder eine
Toyota-Vertragswerkstatt oder eine andere verlässliche Werkstatt.
Durchführungsverordnung
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität
1. BESCHREIBUNG DES BORDE IGENEN ECALL-SYSTEMS
1.1.
Übersicht über das auf dem 112-Notruf basierende
bordeigene eCall-System, seinen Betrieb und seine
Funktionen
O
1.2.
Der auf dem 112-Notruf basierende eCall-Dienst ist ein
öffentlicher Dienst von all gemeinem Interesse und wird
kostenlos zur Verfügung gestellt.
O
1.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System wird standardmäßig aktiviert. Es wird im
Falle eines schweren Unfalls automatisch über bordei-
gene Sensoren aktiviert. Darüber hinaus wird es auto-
matisch ausgelöst, wenn das Fahrzeug mit einem
TPS-System ausgerüstet ist, das im Falle eines schwe-
ren Unfalls nicht funktioniert.
O
1.4.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System kann im Bedarfsfall auch manuell ausge-
löst werden. Anleitungen für die manuelle Aktivierung
des Systems
O
1.5.
Im Falle eines kritischen Systemversagens, durch das
das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System außer Betrieb gesetzt würde, erhalten
die Fahrzeuginsassen folgende Warnung:
Die rote Anzeigeleuchte leuchtet auf
O
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1
1-3. Notfallhilfe
Für Sicherheit und Zuverlässigkeit
2. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG
2.1.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über das
auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System muss den Vorschriften über den Schutz
personenbezogener Daten gemäß den Richtlinien
95/46/EG(1) oder der Verordnung (EU) 2016/679 und
2002/58/EG(2) des Europäischen Parlaments und des
Rates entsprechen und muss insbesondere auf der
Notwendigkeit der Wahrung lebenswichtiger Interessen
der betroffenen Person nach Artikel 7(d) der Richtlinie
95/46/EG(3) oder der Verordnung (EU) 2016/679 beru-
hen.
O
(1) Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbe-
zogener Daten und zum freien Datenverkehr (OJ L
281, 23.11.1995, S.31).
O
(2) Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verar-
beitung personenbezogener Daten und den Schutz der
Privatsphäre in der el ektronischen Kommunikation
(Datenschutzrichtlinie fü r elektronische Kommunika-
tion) (OJ L 201, 31.7.2002, S.37).
O
(3) Die Richtlinie 95/46/EG wird gemäß der Verordnung
(EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Per-
sonen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
und zum freien Datenverkehr (Allgemeine Daten-
schutzgrundverordnung) (OJ L 119, 4.5.2016, S.1) auf-
gehoben. Die Verordnung gilt ab dem 25. Mai 2018.
O
2.2.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den
Zweck begrenzt, die eCall-No trufe an die einheitliche
europäische Notrufnummer 112 zu bedienen.
O
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität
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761-3. Notfallhilfe
2.3. Datentypen und ihre Empfänger
2.3.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System darf nur folgende Daten sammeln und
verarbeiten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahr-
zeugtyp (Pkw oder leichtes Nutzfahrzeug), Art des
Fahrzeugantriebs (Benzin/Diesel/CNG/LPG/elek-
trisch/Wasserstoff), letzte drei Standorte des Fahr-
zeugs und Fahrtrichtung, Protokolldatei der
automatischen Aktivierung des Systems und deren
Zeitstempel
O
2.3.2.
Die Empfänger von Daten, die über das auf dem
112-Notruf basierende bordeigene eCall-System verar-
beitet werden, sind die einschlägigen Notrufabfrage-
stellen, die von den betreffenden Behörden des
Landes, auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden,
dazu bestimmt werden, eCalls an die einheitliche euro-
päische Notrufnummer 112 als Erste anzunehmen und
zu bearbeiten.
O
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
Für Sicherheit und Zuverlässigkeit
2.4. Ausgestaltung der Datenverarbeitung
2.4.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird,
dass die im Systemspeich er enthaltenen Daten außer-
halb des Systems vor Auslösen eines eCalls nicht
zugänglich sind.
O
2.4.2.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird,
dass es nicht rückverfolgbar ist und im Normalbetrieb
keine dauerhafte Verfolgung erfolgt.
O
2.4.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird,
dass die Daten im internen Speicher des Systems
automatisch und kontinuierlich gelöscht werden.
O
2.4.3.1.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs werden im
internen Speicher des Systems kontinuierlich über-
schrieben, damit stets höchst ens die letzten drei für die
normale Funktionsweise des Systems erforderlichen
aktuellen Standorte des Fahrzeugs zur Verfügung ste-
hen.
O
2.4.3.2.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des auf dem
112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems
wird höchstens so lange aufbewahrt, wie es erforder-
lich ist, um den Zweck der Handhabung des eCall-Not-
rufs zu erfüllen, und auf keinen Fall mehr als 13
Stunden nach dem Zeitpunkt, an dem ein eCall-Notruf
ausgelöst wurde.
O
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität
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781-3. Notfallhilfe
■Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von Zugangsrechten
2.5. Modalitäten hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte der durch die Datenverar-
beitung betroffenen Personen
2.5.1.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
(der Fahrzeughalter) hat das Recht auf Zugang zu den
Daten und kann gegebenenfalls die Berichtigung,
Löschung oder Sperrung von Daten verlangen, die ihn
oder sie betreffen und deren Verarbeitung nicht den
Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG oder der Verord-
nung (EU) 2016/679 entspricht. Jede gemäß dieser
Richtlinie vorgenommene Berichtigung, Löschung oder
Sperrung muss den Dritten, denen die Daten übermit-
telt wurden, mitgeteilt werden, sofern sich dies nicht als
unmöglich erweist und kein unverhältnismäßiger Auf-
wand damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person hat
das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzbe-
hörde zu beschweren, sollte sie der Auffassung sein,
dass durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gegen ihre Rechte verstoßen wurde.
O
2.5.3.
Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von
Zugangsrechten (falls zutreffend):
S.78
O
LandKontaktinformationen
Ö[email protected]
Belgien/[email protected]
[email protected]
Tschechische Republik/
Ungarn/[email protected]
Dä[email protected] og
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Groß[email protected]
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität