TOYOTA C-HR 2021 Betriebsanleitungen (in German)
Manufacturer: TOYOTA, Model Year: 2021, Model line: C-HR, Model: TOYOTA C-HR 2021Pages: 822, PDF-Größe: 111.34 MB
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991-3. Notfallhilfe
1
Sicherheitshinweise
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Wenn der Startschalter auf ON gestellt wird, leuchtet zunächst die rote Kont-
rollleuchte 10 Sekunden. Anschließend l euchtet die grüne Kontrollleuchte um
anzugeben, dass das System aktiviert ist. Die Kontrollleuchten geben Fol-
gendes an:
● Wenn die grüne Kontrollleuchte leuchtet und eingeschaltet bleibt, ist das
System aktiviert.
● Wenn die grüne Kontrollleuchte zweimal pro Sekunde blinkt, wird derzeit
ein automatischer oder manueller Notruf durchgeführt.
● Wenn keine Kontrollleuchte leuchtet, ist das System nicht aktiviert.
● Wenn die rote Kontrollleuchte zu einem anderen Zeitpunkt als direkt nach
dem Einschalten des Startschalters (durch Drehen auf ON) aufleuchtet,
weist das System unter Umständen eine Störung auf oder die Pufferbatte-
rie ist leer.
● Wenn die rote Kontrollleuchte während eines Notrufs ca. 30 Sekunden
lang blinkt, wurde der Anruf getrennt oder das Mobilfunksignal ist
schwach.
Die Lebensdauer der Pufferbatterie beträgt maximal 3 Jahre.
■ Informationen zu Free/Open Source Software
● Dieses Produkt umfasst Free/Open Source Software (FOSS).
Die Lizenzinformationen und/oder der Quellcode der FOSS werden/wird unter der
folgenden URL bereitgestellt.
https://www.denso.com/global/en/ opensource/dcm/toyota/
Kontrollleuchten
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1001-3. Notfallhilfe
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■Datenverarbeitungsfluss
Kunde aktiviert den Dienst im Toyota-Kundenportal und akzeptiert die Ser-
vicebedingungen gemäß DSGVO.
Server aktiviert den Dienst im DCM und definiert, welche Fahrzeugdaten
erfasst werden sollen.
Die definierten Fahrzeugdaten werden vom DCM erfasst.
Daten werden mit dem Server ausgetauscht.
Daten werden auf dem Server gespeichert.
Daten werden im Server verarbeitet, um den Dienst zu erbringen.
Verarbeitete Daten werden dem Kunden angezeigt.
Eine Liste der berechtigten Dienste finden Sie im Toyota-Kundenportal.
Systemüberblick des Mehrwertdienstes
Server
DCM
VerarbeitungSpeicherung
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1011-3. Notfallhilfe
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Sicherheitshinweise
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Durchführungsbestimmung
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
1. BESCHREIBUNG DES BORDEIGENEN ECALL-SYSTEMS IN FAHRZEUGEN
1.1.
Überblick über das auf dem 112-Notruf basierenden
bordeigenen Systems, die Bedienung und die Funk-
tionen
O
1.2.
Der 112-basierte eCall-Dienst ist eine öffentliche
Dienstleistung von allgemeinem Interesse, die kos-
tenlos genutzt werden kann.
O
1.3.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem wird standardmäßig aktiviert. Es wird bei einem
schweren Unfall automatisch mittels fahrzeugeige-
ner Sensoren aktiviert. Es wird auch automatisch
ausgelöst, wenn das Fahrzeug mit einem TPS-Sys-
tem ausgestattet ist, das bei einem schweren Unfall
nicht funktioniert.
O
1.4.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem kann bei Bedarf auch manuell aktiviert werden.
Anweisungen für die manuelle Aktivierung des Sys-
tems
O
1.5.
Bei einem kritischen Systemausfall, durch den das
112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
deaktiviert wird, erhalten die Fahrzeuginsassen die
folgende Warnung
O
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1021-3. Notfallhilfe
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2. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG
2.1.
Jegliche Verarbeitung von personenbezogenen
Daten über das 112-basierte, bordeigene eCall-
Fahrzeugsystem muss in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen für den Schutz personengebundener
Daten gemäß Richtlinie 95/46/EC und 2002/58/EG
erfolgen und muss auf einer Notwendigkeit basieren,
die wesentlichen Interessen der betreffenden Perso-
nen in Übereinstimmung mit Artikel 7(d) der Richtli-
nie 95/46/EG zu schützen.
O
2.2.
Die Verarbeitung solcher Daten ist streng auf den
Zweck der Abwicklung von eCall-Fällen über die
zentrale europäische Notrufnummer 112
beschränkt.
O
2.3. Arten von Daten und ihre Empfänger
2.3.1.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem darf nur die folgenden Daten erfassen und ver-
arbeiten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
Fahrzeugtyp (Personenkraftwagen oder leichtes
Nutzfahrzeug), Fahrzeugantriebsart (Benzin/Diesel/
CNG/LPG/elektrisch/Wasserstoff), letzte drei Fahr-
zeugstandorte und Fahrtrichtung, Protokolldatei der
automatischen Aktivierung des Systems und ent-
sprechender Zeitstempel
O
2.3.2.
Empfänger der vom 112-basierten, bordeigenen
eCall-Fahrzeugsystem erfassten Daten sind die
relevanten Notrufabfragestellen, die von der jeweils
zuständigen Behörde in dem Land, auf dessen Ter-
ritorium sie sich befinden, für die erste Annahme
und Bearbeitung von eCalls unter der zentralen
europäischen Notrufnummer 112 bestimmt wurden.
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1031-3. Notfallhilfe
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Sicherheitshinweise
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2.4. Bestimmungen für die Datenverarbeitung
2.4.1.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem ist so konzipiert, dass die im Systemspeicher
vorgehaltenen Daten erst dann außerhalb des Sys-
tems verfügbar sind, wenn ein eCall ausgelöst wird.
O
2.4.2.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem ist so konzipiert, dass es nicht nachverfolgbar
ist und im normalen Betriebszustand keine perma-
nente Verfolgung stattfindet.
O
2.4.3.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem ist so konzipiert, dass die Daten im systeminter-
nen Speicher automatisch und kontinuierlich
entfernt werden.
O
2.4.3.1.
Die Fahrzeugpositionsdaten werden kontinuierlich
im internen Speicher des Systems überschrieben
um sicherzustellen, dass immer nur die jeweils letz-
ten drei aktuellen Standorte des Fahrzeugs gespei-
chert werden, die für das normale Funktionieren des
Systems erforderlich sind.
O
2.4.3.2.
Ein Protokoll der Aktivitätsdaten im 112-basierten,
bordeigenen eCall-Fahrzeugsystem wird nur so
lange vorgehalten, wie es für die Abwicklung von
eCall-Rufen erforderlich ist. In keinem Fall werden
die Daten länger als 13 Stunden ab dem Moment
der Aktivierung des eCalls gespeichert.
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1041-3. Notfallhilfe
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2.5. Modalitäten für die Ausübung der Rechte des Datensubjekts
2.5.1.
Das Datensubjekt (der Fahrzeughalter) hat das
Recht, auf die Daten zuzugreifen und ggf. eine
Berichtigung, Löschung oder Blockierung der ihn
betreffenden Daten anzufordern, deren Verarbei-
tung nicht den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/
EG entspricht. Dritte, denen die Daten bereitgestellt
wurden, müssen über eine solche Berichtigung,
Löschung oder Blockierung, die in Übereinstim-
mung mit dieser Richtlinie durchgeführt wurde,
benachrichtigt werden, sofern dies nicht unmöglich
ist und kein unverhältnismäßig hoher Aufwand
damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Das Datensubjekt hat das Recht, Beschwerde bei
der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen,
wenn er oder sie der Ansicht ist, dass durch die Ver-
arbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten
seine/ihre Rechte verletzt wurden.
O
2.5.3.
Wenden Sie sich an den Service, der für die Bear-
beitung von Zugriffsanfragen (sofern zutreffend) ver-
antwortlich ist: S. 106
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1051-3. Notfallhilfe
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Sicherheitshinweise
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3. INFORMATIONEN ÜBER DIENSTE UND MEHRWERTDIENSTE (SOFERN
ZUTREFFEND) VON DRITTANBIETERN
3.1.Beschreibung der Bedienung und der Funktionen
des TPS-Systems/Mehrwertdienstes S. 100
3.2.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
über das TPS-System/andere Mehrwertdienste
muss den geltenden Datenschutzbestimmungen
entsprechen, die in den Richtlinien 95/46/EG und
2002/58/EG definiert sind.
O
3.2.1.
Rechtliche Grundlage für die Nutzung des TPS-Sys-
tems und/oder von Mehrwertdiensten und für die
Verarbeitung von Daten über dieses System/diese
Dienste
Datenschutz-
Grundverord-
nung der
Europäi-
schen Union
3.3.
Das TPS-System und/oder andere Mehrwertdienste
darf/dürfen personenbezogene Daten nur nach
einer ausdrücklichen Zustimmung des Datensub-
jekts (Fahrzeughalter) verarbeiten.
O
3.4.
Modalitäten für die Datenverarbeitung über das
TPS-System und/oder andere Mehrwertdienste, ein-
schließlich benötigter zusätzlicher Informationen im
Hinblick auf Rückverfolgbarkeit, Nachverfolgung
und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
S. 100
3.5.
Der Halter eines Fahrzeugs, das neben dem 112-
basierten, bordeigenen eCall-Fahrzeugsystem ein
TPS eCall-System und/oder andere Mehrwert-
dienste besitzt, hat das Recht zu wählen, ob das
112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
oder das TPS eCall-System und andere Mehrwert-
dienste verwendet werden sollen.
O
3.5.1.Kontaktdetails für die Bearbeitung von Anfragen zur
Deaktivierung des TPS eCall-Systems n.v.
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1061-3. Notfallhilfe
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■Service, der für die Bearbeitung von Zugriffsanfragen verantwortlich ist
LandKontaktinformationen
Österreich [email protected]
Belgien/Luxemburg [email protected]
Kroatien [email protected]
Tschechische Republik/
Ungarn/Slowakei [email protected]
Dänemark [email protected] og
Estland [email protected]
Finnland [email protected]
Frankreich [email protected]
Deutschland [email protected]
Großbritannien [email protected]
Griechenland [email protected]
Island [email protected]
Irland [email protected]
Italien [email protected]
Niederlande www.toyota.nl/klantenservice
Norwegen [email protected]
Polen [email protected]
Portugal [email protected]
Rumänien [email protected]
Slowenien [email protected]
Spanien [email protected] / [email protected].
Schweden [email protected]
Schweiz [email protected]
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1071-3. Notfallhilfe
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Sicherheitshinweise
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■ Zertifizierung für eCall
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1081-3. Notfallhilfe
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